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Pflege

Für den Ernstfall vorsorgen – die Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – plötzlich und unerwartet. Eine passende Pflegeversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen. Ein Vergleich zeigt Ihnen, welche Leistungen wirklich zählen und welche Tarife am besten zu Ihrer Lebenssituation passen.

Mehr Informationen zur Pflegeversicherungen erhalten sie hier.

Fragebogen

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Die staatlich geförderte Pflegeversicherung – genannt Pflege-Bahr – bietet die Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen und somit das eigene Vermögen und das der Familie zu schützen. JEDER, der noch kein Pflegefall ist, mind. 18 Jahre alt ist und in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert ist, kann den Pflege-Bahr beantragen und die 5€ Förderung erhalten. Letztere erfolgt sehr unkompliziert, die 5€ Förderung werden einfach mit dem zu zahlenden Beitrag verrechnet!

Demenz

In öffentlichen Debatten wird seit vielen Jahren beklagt, dass der Hilfebedarf, der infolge einer Demenz entsteht sehr unzureichend berücksichtigt wird. Für die Einstufung in eine Pflegestufe werden nur Hilfen berücksichtigt, die für einige Verrichtungen des Alltags nötig sind. Diese Hilfeleistungen können durch psychische Erkrankung verursacht oder erschwert werden (mehr zum Pflegebedarf).
Die Alzheimer Krankheit ist eine Sonderform der Demenz. Es gibt auch andere Erkrankungen, die im Alltag ähnliche Folgen haben können. In den Richtlinien zur Einstufung (BRi) wird deshalb nicht eine bestimmte Diagnose sondern die „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ zum Maßstab genommen (§ 45a SGB XI). Dieser Begriff umfasst unterschiedliche Bereiche von Hilfebedarf. Hier ist die Liste dazu:

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
(siehe BRi, Seiten 145-6)

*Angaben ohne Gewähr!

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