Auskunftsvollmacht und MaklerauftragAls Versicherungsmakler nehmen wir eine gesonderte Stellung im Vermittlermarkt ein. Dadurch ist es uns möglich sie objektiv und unabhängig in allen Bereichen zu beraten und Angebote von verschiedenen Gesellschaften zu erstellen. Das hat jedoch auch Haftungsrechtliche Hintergründe. Daher können wir Anfragen ohne bestehenden Maklervertrag ausschließlich nur nach Vorlage einer Auskunftsvollmacht bearbeiten.
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