der Referentenentwurf zur Änderung der privatne Altersvorsorge liegt vor...
- 1. Neue Grundzulage:
Künftig erhalten Bürger für jeden gesparten Euro eine Grundzulage von 20 Cent – der maximale Förderbetrag beträgt 3.000 Euro. Ab 2030 wird dieser Höchstbetrag auf 3.500 Euro angehoben.
- 2. Kinderzulage und Bonus für Geringverdiener:
+ Für jedes Kind gibt es 25 Cent Zulage pro gespartem Euro (max. 300 Euro). Geringverdiener profitieren zusätzlich von einem Bonus in Höhe von 175 Euro pro Jahr. Berufseinsteiger erhalten über drei
Jahre hinweg einen Bonus von je 200 Euro.
- 3. Fokus auf renditeorientierte Produkte:
Eine bedeutende Änderung betrifft die Förderung renditeorientierter Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen. Alternativ bleiben garantierte Produkte im Angebot, bei denen Kunden zwischen
Garantiestufen von 80 oder 100 Prozent wählen können.
- 4. Flexibilisierung der Auszahlungsphase:
Künftig haben Vorsorgesparer die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem flexiblen Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr – eine Pflicht zur Restverrentung gibt es nicht mehr. Der
Beginn der Auszahlungsphase wird zudem auf das 65. Lebensjahr angehoben.
- 5. Anbieterwechsel und digitale Vergleichsplattform:
Ein Anbieterwechsel soll in der Ansparphase alle fünf Jahre ohne Wechselkosten möglich sein. Darüber hinaus wird eine digitale Vergleichsplattform eingeführt, auf der alle Anbieter von zertifizierten
Altersvorsorgeprodukten gelistet werden.
- 6. Verbesserungen für Riester-Verträge:
Für bestehende Riester-Verträge wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag auf 3.500 Euro angehoben. Außerdem wird eine förderunschädliche Übertragung auf neue Altersvorsorgeprodukte ermöglicht.
Unser Service, von der Beratung, über den Vertragsabschluss bis zur weiterführenden Betreuung ist selbstverständlich kostenlos. Unsere Ansprüche richten sich an die Gesellschaft, für die der Kunde
sich beim Abschluss entschieden hat.
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