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Unfall

Eine Unfallversicherung ist ein unverzichtbarer Baustein einer Vorsorgelösung.

Weshalb ist ein Mitwirkungsanteil bei der Unfallversicherung wichtig? 

WEIL:
Versicherer legen eine prozentuale Höchstgrenze fest bis zu der die Mitwirkung bestehender Krankheiten und Gebrechen an der unfallbedingten Invalidität unschädlich ist und zu keinen Abzügen in den Versicherungsleistungen führt. Dieser Mitwirkungsanteil beträgt zumindest 50 Prozent.  (Auszug: Infoblatt-Unfallversicherung aus Bund der Versicherten vom 07.08.2019)

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